So können sich Wahlkämpfende vor Angriffen schützen

Ein Mann reißt ein AfD-Plakat von einem Mast.
Ein Mann reißt ein AfD-Plakat von einem Mast.

Die Zahl der Angriffe auf Mitglieder von Parteien hat 2025 stark zugenommen. Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz hat Handlungsempfehlungen bereitgestellt für einen besseren Schutz für Wahlkämpfende.

Das LKA listet in ihrer Broschüre ganz allgemeine Verhaltensempfehlungen zur Prävention, aber auch konkrete Handlungsempfehlungen bei verbalen oder körperlichen Angriffen im Rahmen von Wahlkämpfen.

So wird zum Beispiel beim Plakatieren empfohlen, stets eine Begleitperson mitzunehmen. Zudem sei es klug, im Vorhinein Angehörigen oder der Partei seinen Aufenthaltsort sowie die voraussichtliche Rückkehrzeit mitzuteilen. Mögliche Gefahren und verdächtige Wahrnehmungen sollten immer unverzüglich der Polizei mitgeteilt werden. Ein aufgeladenes Mobiltelefon wird dringend empfohlen.

Bei akuter Gefahr solle man immer versuchen, Abstand zu den Tätern zu gewinnen und bloß nicht die Konfrontation suchen. Die beste Verteidigung sei die Flucht und nach Hilfe zu rufen. Damit Täter nicht folgenlos davonkommen, sollte man sich möglichst viele Details über sie einprägen und notieren, sobald man außerhalb der Gefahrenzone ist.

Unterm Strich bieten diese Handlungsempfehlungen keine hundertprozentige Sicherheit, aber sie können mögliche Risiken drastisch reduzieren.