Elektro-Autos und Plug-in-Hybride, die nach dem 1. Januar 2026 geleast oder gekauft wurden, können ab heute bezuschusst werden. Wer von der Förderung profitiert.
Bundesumweltminister Schneider schaltet heute das Portal für Anträge zur E-Auto-Förderung frei. Laut Ministerium soll von 2026 bis 2029 der Kauf und die Zulassung von elektro-Autos bezuschusst werden, „um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben“.
Antrag im Online-Portal
Um den Antrag im Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu erstellen, wird eine Bund-ID vorausgesetzt. Diese können Antragsteller mit einem elektronischen Personalausweis oder mit einem Elster-Zertifikat ebenfalls online anlegen.
Im Förderportal müssen Nutzer dann der aktuelle Einkommenssteuerbescheid hochladen. Familien mit Kindern sollten außerdem einen aktuellen Kindergeld Nachweis einreichen. Fahrer von Plug-in-Hybriden müssen auch die EU-Konformitätsbescheinigung hochladen.
Mehr Prämie für reine E-Autos
Grundsätzlich bekommen Besitzer von reinen Elektroautos eine Förderung von 3.000 Euro. Für Haushalte mit einem Einkommen unter 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro Zuschuss, Haushalte mit maximal 45.000 Euro Einkommen 5.000 Euro. 500 Euro stehen Käufern pro Kind zu, insgesamt höchstens 1.000 Euro. Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre im Besitz der Käufer bleiben.
Wer sich für einen Plug-in-Hybrid entschieden hat, der sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fährt, bekommt weniger Geld. Diese Autos und die, die mit Reichweitenverlängerung fahren, werden mit 1.500 Euro gefördert. Dafür dürfen sie allerdings nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Das Bundesumweltministerium stellt insgesamt drei Milliarden Euro für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge bereit.