Bundesregierung startet E-Auto-Kaufprämie

Privatpersonen können ab sofort die neue staatliche Kaufprämie für Elektrofahrzeuge beantragen. Alle Kriterien zur sozialen Staffelung, den Einkommensgrenzen und den technischen Voraussetzungen für Hybridmodelle im Überblick.

Seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge für das neue Förderprogramm für Elektrofahrzeuge einreichen. Die Maßnahme gilt rückwirkend für alle berechtigten Neufahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Das Gesamtvolumen des Programms beläuft sich bis zum Jahr 2029 auf drei Milliarden Euro und wird aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung finanziert. Das Bundesumweltministerium rechnet damit, dass durch diese Mittel rund 800.000 Fahrzeuge gefördert werden können.

Das Antragsverfahren läuft vollständig digital über die BundID. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass das Fahrzeug nach der Zulassung für eine Mindestdauer von 36 Monaten im Besitz des Antragstellers bleibt. Gebrauchte Elektroautos sind von der Förderung ausgeschlossen.

Struktur und Höhe der Fördersätze

Die Höhe der staatlichen Zuwendung liegt je nach Haushaltsgröße, Einkommen und Fahrzeugtyp zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Dabei orientiert sie sich am zu versteuernden Haushaltseinkommen der letzten zwei Steuerjahre:

  • Einkommensgrenzen: Antragsberechtigt sind Haushalte ohne Kinder bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Haushalte mit bis zu zwei minderjährigen Kindern erhöht sich diese Grenze um jeweils 5.000 Euro auf bis zu 90.000 Euro.
  • Basisförderung: Für reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge liegt der Grundbetrag bei 3.000 Euro. Für Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit sog. Range-Extender (REEV) beträgt die Basis 1.500 Euro.
  • Kinderbonus: Pro minderjähriges Kind im Haushalt erhöht sich die Prämie um 500 Euro, wobei maximal zwei Kinder (höchstens 1.000 Euro) berücksichtigt werden.
  • Einkommensabhängige Aufstockung: Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts unter 60.000 Euro, steigt die Förderung um 1.000 Euro. Bei einem Einkommen unter 45.000 Euro erhöht sie sich um weitere 1.000 Euro (maximal 2.000 Euro Einkommensbonus).

Daraus ergibt sich für ein reines Elektroauto im Höchstfall eine Prämie von 6.000 Euro (3.000 Euro Basis + 1.000 Euro Kinderbonus + 2.000 Euro Einkommensbonus). Für Plug-in-Hybride liegt der Maximalzuschuss bei 4.500 Euro. Eine Preisobergrenze für den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs ist im aktuellen Programm nicht vorgesehen.

Technische Vorgaben für Hybridfahrzeuge

Während reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge generell die Basisvoraussetzungen erfüllen, gelten für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender gesonderte Umweltkriterien. Um im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027 eine Förderung zu erhalten, müssen diese Modelle laut Richtlinie entweder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern nachweisen oder einen maximalen CO₂-Emissionswert von 60 Gramm pro Kilometer aufweisen.