2026 wählt Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag. Wie die Wahl abläuft, welche Kandidaten und Kandidatinnen antreten, wie Briefwahl funktioniert und wie die Prognosen der Landtagswahl bisher aussehen. Von Sarah Schubert und Marie Gönnenwein
Wann ist die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz?
Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2026 findet am 22. März statt. Der Wahlzermin wurde im März festgelegt. Damit wird noch vor den Osterferien gewählt. Anders als zuletzt findet diese Landtagswahl nicht gleichzeitig statt wie in Baden-Württemberg, wo bereits am 08. März 2026 über einen neuen Landtag entschieden wird.
Die Kandidaten der Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2026
Für die SPD wird Ministerpräsident Alexander Schweitzer in den Wahlkampf ziehen. Erst im Sommer 2025 löste er Malu Dreyer in ihrem Amt ab. Seit 1991 ist Rheinland-Pfalz SPD-regiert. Die Grünen haben die aktuelle Landesumweltministerin Katrin Eder zur Spitzenkandidatin für Rheinland-Pfalz gekürt. Spitzenkandidat der CDU ist deren Landeschef und Fraktionsvorsitzender Gordon Schnieder.
Landtagswahl Rheinland-Pfalz: Umfragen
Die neueste Wahlumfrage (Sonntagsfrage) zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wurde von INSA im Auftrag von BILD durchgeführt und am 02.04.2025 insbesondere bei bild.de veröffentlicht. Die Online-Befragung fand zwischen dem 25.03.2025 und dem 01.04.2025 bei 1000 Wahlberechtigten statt.
Nach dieser neuesten Wahlumfrage würden die CDU 28%, die SPD 21%, die AfD 19%, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke jeweils 9%, das Bündnis Sahra Wagenknecht 5%, die sonstigen Parteien 4%, die Freien Wähler 3% sowie die FDP 2% erhalten. Im Vergleich zur vorherigen Wahlumfrage von INSA vom 23.05.2023 gewinnen Die Linke 7, die AfD 5 sowie die CDU 1 Prozentpunkt(e) hinzu, während Bündnis 90/Die Grünen und die Freien Wähler jeweils 2, die sonstigen Parteien 3, die FDP 4 sowie die SPD 7 Prozentpunkt(e) verlieren. Sofern eine Partei zuvor nicht aufgeführt wurde, wird beim Vergleich n.a. angezeigt.
Wie funktioniert Briefwahl bei der Landtagswahl Rheinland-Pfalz?
Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, kann bereits im Voraus seine Stimme per Briefwahl abgeben. Die entsprechenden Unterlagen können bei der Gemeinde des Wohnortes beantragt werden. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten Wähler:innen auch einen Vordruck für den Antrag zur Briefwahl und eine Anleitung zum Online-Antrag. Wichtig ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig abgeschickt oder eingeworfen wird. Er muss dem zuständigen Wahllokal spätestens am Wahltag um 18 Uhr vorliegen. Dafür sollte er innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl versendet oder persönlich abgegeben werden.
