Die Kölner Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Kardinal Woelki ein. Es bestand der Verdachts des Meineids. Trotzdem muss der Kardinal eine Geldzahlung in fünfstelliger Höhe leisten. Von Jonathan Gerbig.
https://www1.wdr.de/nachrichten/woelki-geldstrafe-meineid-verfahren-100.html