Drogendealer in Mainz verurteilt

Mainz – Das Landgericht Mainz hat einen 46-jährigen Mann am vergangenen Dienstagmittag wegen des Handels mit Betäubungsmitteln und des unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Von Patrick Sadi.

Nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes musste das Gericht den Fall zum Teil nachverhandeln. Gegen das Urteil kann der im rheinland-pfälzischen Wörrstadt wohnhafte Mann Revision einlegen.

Drogen und Feuerwaffen gefunden

Bei der Durchsuchung seiner damaligen Wohnung in Wiesbaden im März 2023 stellten Polizeibeamte rund ein Kilogramm Marihuana, 270 Gramm Amphetamin sowie eine Pistole, eine Flinte und eine Signalfeuerwaffe sicher.

Für diese hatte der Angeklagte keine waffenrechtliche Erlaubnis. Zudem lagerte er die Waffen offen zugänglich im Wohnzimmer. Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten den gewerbsmäßigen, bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln vor. Sie begründete dies mit der Menge der aufgefundenen Rauschmittel, dem hohen THC-Gehalt des hergestellten Cannabis und dem professionellem Equipment, das der Angeklagte für den Anbau verwendete.

Die Waffen seien zudem schnell einsatzbereit gewesen und somit potenziell gefährlich, so die betraute Staatsanwältin. Trotz schwieriger Lebensumstände zur Tatzeit und der Reue, die der geständige Angeklagte vor Gericht zeigte, urteilte es, dass keine minder schweren Fälle vorliegen. Damit folgte der Richter der Anklage.

Nachverhandlung führt zu Strafmilderung

Bereits im November 2023 war der Angeklagte in der Sache verurteilt worden. Nachdem zwischenzeitlich das Cannabisgesetz in Kraft getreten war, das für den Besitz von mehr als drei Marihuanapflanzen mildere Strafen als das Betäubungsmittelgesetz vorsieht, hatte er Revision eingelegt.

Ein Teil des Urteils war daraufhin vom Bundesgerichtshof zur Nachverhandlung zurück an das Landgericht Mainz verwiesen worden. Das nun erlassene Strafmaß fällt um zwei Monate geringer aus.

Das Gericht hatte schon in der ersten Verhandlung rechtskräftig entschieden: Der Angeklagte, der selbst in der Vergangenheit Cannabis und Amphetamin konsumierte, wird 22 Monate seiner Haft in einer geschlossenen Entzugsklinik verbringen.