Cannabis-Legalisierung: Landgericht Mainz mildert Urteil

Der Fall muss nach der Cannabis-Legalisierung erneut verhandelt werden. Davon profitiert nun der Angeklagte. Von Nicolas Ecker.

(Mainz) Im Zuge einer erfolgreichen Revision durch den Bundesgerichtshof hat das Landgericht Mainz am Dienstag (21.01.2025) einen 46-Jährigen wegen des Besitzes und Handels von Betäubungsmitteln sowie des bewaffneten Handels mit Cannabis zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Richter verringerte damit die ursprüngliche Strafe von drei Jahren um zwei Monate. Er folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Erhebliche Mengen an Drogen angebaut und gelagert

Der Mann aus Wiesbaden hatte gestanden, erhebliche Mengen Cannabis angebaut und gelagert zu haben. Er gab außerdem zu, fast 300 Gramm Amphetamine und mehrere Schusswaffen in seiner Wohnung aufbewahrt zu haben. Außerdem habe er vorgehabt, neunzig Prozent der aufbewahrten Drogen zu verkaufen.

Symbolbild: Der Angeklagte baute erhebliche Mengen an Hanfpflanzen an. (Bild: Erin_Hinterland / pixabay)
Symbolbild: Der Angeklagte baute erhebliche Mengen an Hanfpflanzen an. (Bild: Erin_Hinterland / pixabay)

Angeklagter: „Schwere persönliche Lebenslage“

Der Angeklagte hatte erklärt, zur Tatzeit in einer schwierigen persönlichen Lebenslage gewesen zu sein. So habe sich seine Frau kurz vorher von ihm getrennt und er habe seinen Job verloren. Außerdem sei er drogenabhängig gewesen und habe sich durch den Verkauf seine Sucht finanzieren wollen.

Staatsanwaltschaft: Schwere der Tat

Die Staatsanwaltschaft betonte dagegen die Schwere der Tat. So habe der Angeklagte sogar Türen und Fenster mit Silikon abgedichtet, um den Geruch der Cannabis-Pflanzen zu verstecken. Die gefundene Menge von mehr als einem Kilogramm Marihuana mit hohem THC-Gehalt und zwei verschiedene Anbaustellen in der Wohnung sprächen außerdem für eine hohe Professionalität.

Das Gericht berücksichtige die besondere Situation des Angeklagten, unterstrich jedoch die Schwere der Tat. Deswegen entschied es sich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Entzugstherapie angeordnet

Zwei Drittel seiner Strafe soll der 46-Jährige in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen, um dort eine Entzugstherapie zu absolvieren.

Symbolbild: Der Angeklagte soll jetzt eine Entzugstherapie in einer geschlossenen Einrichtung absolvieren. (Bild: djedj / pixabay)
Symbolbild: Der Angeklagte soll jetzt eine Entzugstherapie in einer geschlossenen Einrichtung absolvieren. (Bild: djedj / pixabay)

Der Mann war bereits 2023 in weiteren Fällen ähnlicher Drogendelikte verurteilt worden. Dort kam es auch zur Erstverurteilung dieses Falles. Eine erneute Verhandlung war notwendig geworden, weil sich unter anderem durch die Legalisierung von Cannabis verschiedene relevante Strafmaße verringert hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.